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Gemeinschaft der Demokratien diskutiert neuen UN-Sonder­berichterstatter

Opening session of the 38th Governing Council of the Community of Democracies in Warsaw, June 2024. Photo: DWB

Am 11. Juni trafen sich Abgesandte der 30 Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft der Demokratien (CoD) zu einer Sitzung ihres Verwaltungsrats in der polnischen Hauptstadt Warschau, dem Sitz der Vereinigung. Das Treffen war “der Erörterung dringender Fragen der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit” gewidmet, wie der scheidende Generalsekretär der Gemeinschaft, Thomas Garrett, zusammenfasste. Eine der Sitzungen war der Diskussion des vorgeschlagenen neuen Mandats eines UN-Sonderberichterstatters für Demokratie (UNRoD) gewidmet.

Bei der Vorstellung des Vorschlags wies Andreas Bummel, Geschäftsführer von Demokratie ohne Grenzen, darauf hin, dass “viele pro-demokratische Gruppen und Fachleute aus der ganzen Welt darin übereinstimmen, dass die UNO mehr tun muss, um Menschenrechte und Demokratie zu stärken. Die Ernennung eines UN-Sonderberichterstatters für Demokratie wird als eine wichtige Möglichkeit gesehen, dies zu erreichen. Der Berichterstatter würde die Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit der Verwirklichung demokratischer Regierungsführung untersuchen.”

Sitzung über einen UN-Sonderberichterstatter für Demokratie mit Andreas Bummel, Thomas Garrett, Allison Peters und Enrique Arturo de Obarrio. Foto: CoD

Bummel bezog sich auf eine Erklärung von mehr als 150 zivilgesellschaftlichen Gruppen, Instituten und Think Tanks anlässlich des 75. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 2023, in der die Mitglieder des UN-Menschenrechtsrates aufgefordert werden, dieses neue Mandat einzurichten. Er betonte, dass das Mandat “auf Prinzipien beruhen kann, die die UNO in früheren und aktuellen Resolutionen aufgeführt hat, darunter die Allgemeine Erklärung, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder die Wiener Erklärung der Weltkonferenz über Menschenrechte oder spätere Resolutionen der Generalversammlung, der Menschenrechtskommission und auch des Menschenrechtsrats.”

Nach Ansicht des Vertreters von Demokratie ohne Grenzen “gibt es Elemente demokratischer Regierungsführung, die die UNO identifiziert hat und die zusammen eine Definition von Demokratie ergeben, die operationalisiert werden kann.” Es bestehe “keine Notwendigkeit, das Rad neu zu erfinden”, so Bummel.

Der Vorsitzende des Internationalen Lenkungsausschusses der zivilgesellschaftlichen Säule der CoD, Enrique Arturo de Obarrio, bemerkte, dass “die Einsetzung eines Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Demokratie ein entschlossener und kluger Schritt in die richtige Richtung wäre”. Obarrio erinnerte an die neunzehn “demokratischen Grundprinzipien”, die in der Warschauer Erklärung enthalten sind, die von 106 Staaten auf der Gründungskonferenz der CoD im Jahr 2000 angenommen wurde. Aufgrund des Engagements der CoD für dieses Dokument empfahl er, dass die Gemeinschaft eine Unterstützung der Initiative in Betracht ziehen sollte.

Wie in der Zusammenfassung des CoD-Generalsekretärs zu lesen ist, stand keine Beschlussfassung zu diesem Thema auf der Tagesordnung und “die Teilnehmenden brachten eine Vielzahl von Ansichten, Fragen und Vorschlägen vor”. Viele Fragen und Kommentare drehten sich um den genauen Gegenstand eines möglichen UNRoD-Mandats mit Blick auf die bestehenden Mandate. Eine der geäußerten Sorgen war die Notwendigkeit, mögliche Doppelungen zu vermeiden.

Demokratie ohne Grenzen stellte in Warschau ein Forschungspapier vor, das sich mit diesem Thema befasst. “Während sich die bestehenden UN-Sonderverfahren auf die Rechte des Einzelnen, die bürgerlichen Freiheiten und die politische Partizipation konzentrieren, bleiben kritische Bereiche wie die Integrität der demokratischen Institutionen, die Durchsetzung von Kontrollen und Gegengewichten und die umfassende Aufsicht durch Wahlorgane unzureichend berücksichtigt”, heißt es in dem Dokument.