Die Human Rights Foundation (HRF) fordert in einem neuen Bericht, dass Menschenrechte und Demokratie im Zentrum der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2030 stehen und dass die freiwillige Selbstberichterstattung durch eine unabhängige Überprüfung ersetzt wird. Diese Empfehlungen decken sich mit Beobachtungen anderer Organisationen wie CIVICUS und der Interparlamentarischen Union (IPU), die auf eine schwache Beteiligung und begrenzte Kontrolle bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) durch die UNO und Regierungen hinweisen.
Die UN-Bewertung von 2026 zeigt, dass 15 Prozent der SDG-Zielvorgaben auf Kurs liegen, 21 Prozent mäßige Fortschritte zeigen, 49 Prozent zu langsam vorankommen und 15 Prozent unter ihren Ausgangswerten von 2015 zurückgefallen sind. Nach Angaben des Sustainable Development Solutions Network (SDSN) wird bei den derzeitigen Fortschrittsraten keines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 erreicht.
Eine „wichtige Schwäche“ des derzeitigen SDG-Systems besteht laut HRF darin, dass Menschenrechte und Demokratie „nicht ausdrücklich als eigenständige Ziele genannt werden“, obwohl nachhaltige Entwicklung auf beidem beruht. SDG 16 enthält lediglich indirekte Elemente, die diese Bereiche berühren, etwa den „Aufbau friedlicher und inklusiver Gesellschaften, die von wirksamen und rechenschaftspflichtigen Institutionen getragen werden“, so HRF. Diese Sichtweise spiegelte sich in der im Juni veröffentlichten Erklärung der Zivilgesellschaft zu SDG 16+ für 2026 wider, in der Frieden, Gerechtigkeit, rechenschaftspflichtige Institutionen und Inklusion sowohl als „Ergebnis als auch als Wegbereiter“ der gesamten Agenda 2030 beschrieben werden.
Die SDGs werden zur Sicherung autoritärer Regime missbraucht
In ihrem Bericht untersucht die HRF, wie „das Engagement von Autokraten für die SDGs konsequent der Sicherung ihrer Regime und nicht einer nachhaltigen Entwicklung dient“. Der Analyse zufolge nutzen autoritäre Regierungen die Sprache der SDGs, um ausgewählte Erfolge hervorzuheben, Informationen zu kontrollieren, zivilgesellschaftliche Gruppen zu vereinnahmen und von Kritik an Repressionen und Menschenrechtsverletzungen abzulenken. Der Bericht argumentiert, dass rein technische Messgrößen ein irreführendes Bild vermitteln können, wenn sie nicht berücksichtigen, ob Menschen sich frei beteiligen, unabhängige Informationen erhalten und staatliche Stellen zur Rechenschaft ziehen können.
HRF fordert einen Rahmen für die Zeit nach 2030, der ein eigenständiges Ziel für Menschenrechte und Demokratie festlegt sowie entsprechende Indikatoren für Rechte und Regierungsführung innerhalb aller Ziele vorsieht. „Jeder globale Entwicklungsrahmen nach 2030, der die SDGs ablöst, muss Menschenrechte und demokratische Regierungsführung in den Mittelpunkt stellen“, heißt es in dem Bericht. Darüber hinaus wird eine verpflichtende Berichterstattung empfohlen, die unabhängig überprüft und verifiziert wird.
Forschende von CIVICUS wiesen in einem aktuellen Kommentar darauf hin, dass die offizielle Fortschrittskontrolle hauptsächlich auf Selbsteinschätzungen der Regierungen beruht. Beim diesjährigen Hochrangigen Politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, das von den Vereinten Nationen in New York einberufen wurde, stellten 36 Länder ihre „freiwilligen nationalen Überprüfungen“ vor. „Der Prozess verlangt von den Staaten jedoch nichts weiter, als überhaupt teilzunehmen“, heißt es in dem Kommentar. CIVICUS kritisiert insbesondere, dass der Prozess keine Konsultation der Zivilgesellschaft voraussetzt. Im Gegenteil, die Autoren und Autorinnen weisen darauf hin, dass es gefährlich sein könne, Bedenken zu äußern, und dass dies Repressalien nach sich ziehen könne. 17 der 36 Länder, die in diesem Jahr eine Selbsteinschätzung vorlegten, weisen laut CIVICUS auf einen unterdrückten oder geschlossenen zivilgesellschaftlichen Raum auf.
Eine Parlamentarische Versammlung der Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda für die Zeit nach 2030
Auch die nationalen Parlamente sind bei der Überprüfung des SDG-Prozesses größtenteils nicht involviert. Die IPU-Präsidentin berichtete 2025, dass nur ein Drittel der Parlamente maßgeblich an den nationalen SDG-Fortschrittsberichten beteiligt war. Ein von der IPU veröffentlichter Leitfaden empfiehlt, dass Parlamente „Regierungen für die Umsetzung der SDGs zur Rechenschaft ziehen“ sollen.
Parlamente sind jedoch häufig mit grundsätzlichen Hindernissen konfrontiert. Die jüngste Bewertung des Zustands der Demokratie weltweit durch International IDEA stellt beispielsweise fest, dass zwischen 2020 und 2025 „fast jedes fünfte Land einen Rückgang bei der Wirksamkeit des Parlaments verzeichnete, was auf Probleme bei der Fähigkeit oder Bereitschaft der Parlamente hinweist, ihre Befugnisse auszuüben“.
Als die SDGs 2015 verabschiedet wurden, schlug die Kampagne für eine Parlamentarische Versammlung der Vereinten Nationen vor, dass ein solches Gremium das Hochrangige Politische Forum ergänzen und die Kontrolle der Umsetzung stärken sollte. Es wurde argumentiert, dass ein eigenständiges parlamentarisches Gremium die Agenda 2030 kritisch begleiten könnte.
Angesichts der Erfahrungen mit dem SDG-Prozess und seiner offensichtlichen Schwächen sollte die Schaffung einer Parlamentarischen Versammlung der Vereinten Nationen (UNPA) als Teil eines solideren Rahmens für die Zeit nach 2030 erwogen werden. Tatsächlich forderte die diesjährige Erklärung der Zivilgesellschaft zu SDG16+ dazu auf, im Rahmen von Reformen für eine repräsentativere, partizipativere und demokratischere UNO die Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums bei den Vereinten Nationen zu prüfen. Auch der SDG-Bericht des SDSN griff die Idee vor zwei Jahren auf, ebenso wie bislang Hunderte Organisationen.