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Eine Stimme für die Weltbevölkerung: eine UN-Weltbürger­initiative

Im Namen der Kampagne für eine UN-Weltbürgerinitiative veröffentlichte Demokratie ohne Grenzen in Zusammenarbeit mit Democracy International und CIVICUS einen englischsprachigen Bericht mit dem Titel «A Voice for Global Citizens: a UN World Citizens’ Initiative». Die Studie wurde von James Organ und Ben Murphy, Universität Liverpool, verfasst.

KAMPAGNEN-BERICHT

A Voice for Global Citizens: a UN World Citizens’ Initiative

James Organ & Ben Murphy
November 2019

Gedruckte Exemplare sind im Online-Buchhandel erhältlich

Die Studie empfiehlt, dass die Vereinten Nationen (UN) ihre demokratische Legitimität durch die Schaffung des Instruments einer Weltbürgerinitiative (WCI) stärken sollten, indem WeltbürgerInnen Vorschläge auf die Tagesordnung der UN-Generalversammlung oder des UN-Sicherheitsrats setzen können. Die Untersuchung macht deutlich, dass eine WCI rechtlich machbar ist und soll den Anstoß für die Diskussionen geben, die zu ihrer Gründung führen werden.

Das Papier bietet Hintergrundinformationen zum Konzept der Bürgerinitiative und diskutiert die Herausforderungen für die Formalisierung einer direkten Bürgerbeteiligung im Kontext der UNO. Dabei werden auch die Erfahrungen mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und die daraus zu ziehenden Lehren untersucht. Der rechtliche Rahmen für die Einrichtung einer WCI wird zudem im Detail betrachtet. Der Bericht empfiehlt, dass das Instrument einer WCI gemäß Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan der UNO eingerichtet werden könnte, wenn ein solches Instrument von einer Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung unterstützt würde. Dies würde die Annahme einer detaillierten Geschäftsordnung und die Schaffung eines WCI-Verwaltungsrates beinhalten.

Der Studie zufolge würde die Funktionsweise einer WCI in drei Schritten erfolgen: (1) Registrierung, (2) Sammlung von Unterstützung und (3) Einreichung und Beantwortung.

Der Bericht empfiehlt, dass jede WCI von einem Organisationskomitee registriert wird, das sich aus Personen zusammensetzt, die kein offizielles politisches Amt bekleiden dürfen und die keine formellen VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen sind. Darüber hinaus soll das WCI-Organisationskomitee geographisch repräsentativ sein und seine Mitglieder sollten mindestens folgende UN-Regionen abdecken: fünf Mitglieder aus afrikanischen und asiatischen Staaten, ein Mitglied aus osteuropäischen Staaten, zwei aus lateinamerikanischen Staaten und zwei aus westeuropäischen und anderen Staaten.

Nach der Gründung würde das jeweilige Organisationskomitee seinen Vorschlag entwerfen und ihn dann formell beim WCI-Verwaltungsrat zur Einholung von Unterstützung registrieren. Der Bericht schlägt vor, dass nur solche Vorschläge zulässig sein sollten, die mit den in Artikel 1 genannten Zwecken der UN-Charta in Einklang stehen. Innerhalb dieses Rahmens können die Vorschläge ein breites inhaltliches Spektrum abdecken. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Reformvorschläge zu machen oder Änderungen an der UN-Charta vorzuschlagen. Einsprüche gegen Entscheidungen des WCI-Verwaltungsrates würden von einer unabhängigen Ombudsperson behandelt.

Der Bericht empfiehlt, dass sich eine WCI innerhalb von 18 Monaten nach der Registrierung für eine Einreichung qualifizieren würde, wenn es (1) die Unterstützung von mindestens 0,5 Prozent der Bevölkerung von mindestens zehn UN-Mitgliedsstaaten nach den gleichen geografischen Kriterien wie oben für die Zusammensetzung der WCI-Organisationskomitees sammelt und (2) wenn eine absolute Schwelle von fünf Millionen Unterschriften erreicht wird. Dem Bericht zufolge sollte jeder in der Lage sein, eine WCI zu unterstützen, und es sollten robuste digitale Werkzeuge eingerichtet werden, um die Sammlung von Unterstützung zu erleichtern. Die Überprüfung würde auf der Grundlage von Zufallsstichproben, Angaben zum Wohnort und Geburtsdatum erfolgen.

Der Bericht sieht vor, dass ein erfolgreicher WCI-Vorschlag automatisch auf die Tagesordnung der Generalversammlung oder des Sicherheitsrates gesetzt wird und dass dieser beide verpflichtet, eine Resolution als Antwort auf den Vorschlag zu verfassen und dann über diese Resolution abzustimmen. Es wird empfohlen, dass das WCI-Organisationskomitee während der Debatte Stellung nehmen kann und dass die Staaten verpflichtet sind, eine Begründung ihres Abstimmungsverhaltens zu veröffentlichen, unabhängig davon, ob sie für die Resolution stimmen oder nicht, um gegenüber dem WCI-Organisationskomitee Transparenz schaffen.

(Diese Seite wurde übersetzt von Stefan Kalberer)

Ben Murphy
Lecturer in Law, University of Liverpool
James Organ
James is a lecturer at the University of Liverpool Law School and an expert on the European Citizens' Initiative, among other things